Südtirol ruft! Freuen auch Sie sich so sehr auf Ihren Urlaub in Partschins, Rabland und Töll, wie Ihr Hund? Hier geht es Ihnen und Ihrem Vierbeiner bestens: frische, reine Luft, ausgedehnte Spaziergänge und abenteuerliche Wanderungen sorgen für einen unvergesslichen Urlaub bei Meran.
Ob klein oder groß, ob gehfaul oder aktiv - in Partschins gibt es für Hund und Herrchen sehr viele Wandermöglichkeiten. Wie wäre es mit einem gemütlichen Spaziergang entlang der Waalwege? Oder mit einem Besuch des Partschinser Wasserfalls? Und wer der Hitze im Tal entfliehen möchte, der nimmt ganz bequem mit dem Hund eine der beiden Seilbahnen (Maulkorb nicht vergessen). Die wunderschönen Almenwiesen und atemberaubenden Weitblicke werden nicht nur Ihnen gefallen...
Einreise nach Südtirol
Vergessen Sie nicht einen ordnungsgemäß ausgefüllten
EU-Heimtierpass mitzuführen (erhältlich beim Tierarzt).
In diesem Pass muss die für die Einreise erforderliche Tollwutimpfung vermerkt sein.
Sie muss mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 1 Jahr zurückliegen.
Leinenpflicht
In ganz Italien gilt Leinenpflicht für Hunde!
Hundehalter, die ihren Vierbeiner nicht anleinen bzw. nicht im Auge behalten, müssen mit Geldstrafen rechnen!
100 Euro Bußgeld sind es bei einem streunenden Hund. Wenn der Riss eines Wildtieres nachgewiesen werden kann, werden hohe Strafen fällig,
denn dann kommt der Gesetzesparagraph der Tierquälerei zur Anwendung.
Maulkorbpflicht
Auch ein
Maulkorb muss ständig mitgeführt und bei Bedarf benutzt werden (Öffentliche Verkehrsmittel, Seilbahnen).
Auch sind Hundehalter dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen.
Öffentliche Verkehrsmittel in Südtirol
Blindenhunde und Kleintiere, die im Arm gehalten werden oder in einem Käfig oder Behälter mit den Maßen von höchstens 70×30×50 cm
transportiert werden können, werden kostenlos befördert.
Alle anderen können mit einer Einzelfahrkarte oder der
Mobilcard Junior (1, 3 oder 7 Tage) befördert werden.
Hunde müssen immer einen Maukkorb tragen (mit Ausnahme der Hunde sehr kleiner Rassen), an der Leine geführt werden und dürfen keine Sitzplätze besetzen.
Hunde in Seilbahnen/Aufstiegsanlagen
Für die Mitnhame Ihres vierbeinigen Freundes in einer unseren Seilbahnen ist ein Maulkorb erforderlich
(kann an der Talstation der Seilbahn Texelbahn gekauft werden!) Der Hund muss an der Leine geführt werden. In manchen Seilbahnen besteht keine Maulkorbpflicht, bitte informieren Sie sich vor Antritt der Fahrt über die Bestimmungen. Normalerweise bekommen Hunde eine Ermäßigung auf die Berg- und Talfahrt, manche Bergbahngesellschaften befördern Ihren vierbeinigen Freund sogar kostenlos.
Abkühlung für Ihren Hund
Um sich von den heißen Sommertemperaturen abzukühlen, hilft manchmal nur noch ein Sprung ins kühle Nass. Damit der Sommerurlaub auch für vierbeinige Wasserratten zum Erlebnis wird, finden Sie hier einige Seen, in denen Hunde schwimmen dürfen:
>> Vernagt See im Schnalstal
>> Zufrittsee im Martelltal
>> Reschensee im Vinschgau
>> Zoggler-Stausee im Ultental
In den Strandbädern der Seen ist die Mitnahme von Hunden aus hygienischen Gründen nicht erlaubt (z.B. beim Kalterer See).
Bei den Montiggler Seen in Eppan herrscht während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September ein Hundeverbot.
Bei anderen Seen, wie z.B. dem Felixer Weiher (Biotop), sind Verbotsschilder angebracht, deren Missachtung geahndet wird.
In unserem Gemeindegebiet darf Ihr Vierbeiner sich gerne bei einer Wanderung am Partschinser Wasserfall und in kühlen Bergbächen erfrischen.
Schwimmen im Biotop in Rabland ist nicht erlaubt.
Hundefreundliche Unterkünfte
Hundefreundliche Unterkünfte in Partschins, Rabland und Töll finden Sie hier!