An gekennzeichneten Parkplätzen können Rollstuhlnutzer zeitlich unbegrenzt parken.
Der Behindertenausweis muss gut sichtbar hinter der Autoscheibe angebracht werden.
Verkehrsberuhigte Zonen: das blaue Rollstuhlzeichen weist am Beginn einer verkehrsberuhigten Zone drauf hin, dass Fahrzeuge mit Invalidenschein von der Einschränkung ausgenommen sind.
Achtung: in Meran und Bozen gibt es eine Sonderregelung. Nur wenn Sie bei der örtlichen Gemeinde Ihren Invalidenparkschein und das Fahrzeugkennzeichen hinterlegt haben, erhalten Sie die Genehmigung, in die ausgewiesene Zone hineinzufahren.
Den Antrag um Durchfahrtsgenehmigung können Sie auch online auf der Homepage der Gemeinde Meran oder Bozen ausfüllen. Die Einfahrtskontrolle ist videoüberwacht und wird streng kontrolliert.
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